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#Krankenkassen

Übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Medikamente und andere Behandlungen bei Impotenz?

Für alle Männer, die an erektiler Dysfunktion leiden, war die Anerkennung dieser Störung als behandlungsbedürftige Krankheit im Jahr 1999 durch das Bundessozialgericht eine gute Nachricht.

Weniger erfreulich waren einige Gesetzesänderungen und Reformen im Gesundheitsbereich in den folgenden Jahrzehnten, die dazu geführt haben, dass nicht mehr alle Kosten von den Krankenkassen übernommen werden.

Die Rechtslage

Laut einer Entscheidung des Bundessozialgerichts im Jahr 2012 ist es kein Verstoß gegen das Grundgesetz, Arzneimittel für die Behandlung der erektilen Dysfunktion von der Kostenübernahme auszuschließen. Es verstößt auch nicht gegen die Behindertenrechtskonventionen der UNO.

Wenn gesetzlich Krankenversicherte ihre Krankenversicherung verklagen wollen, damit sie die Kosten der Therapie einer erektilen Dysfunktion übernimmt, ist das praktisch aussichtslos.

Die gesetzlichen Krankenkassen

In Deutschland entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss, welche Leistungen gesetzlich Versicherte erhalten: Kassenärzte können diese Leistungen auf Kosten der Versicherung abrechnen. Es gibt dafür einen einheitlichen Bewertungsmaßstab. Das ist ein Katalog für Leistungen, wo man Vergütungen, Fallpauschalen, Zeitrahmen und Zuschläge findet.

Nach dem momentanen Stand haben die Versicherten prinzipiell Anspruch auf die Übernahme der Kosten durch ihre gesetzliche Krankenversicherung, wenn es um die Behandlung einer Erektilen Dysfunktion geht.

Die Krankenkasse übernimmt aber längst nicht alle Leistungen:

Die Diagnose bei Verdacht auf eine erektile Dysfunktion ist eine Kassenleistung. Dazu gehören auch die Untersuchung von Blut und Urin.

Auch das erste Gespräch bei einer Beratung kann von den Urologen über die Kasse abgerechnet werden. Jeder weitere Arztbesuch zählt jedoch als erweiterte Behandlung, die der Patient privat bezahlen muss.

Streng genommen sind solche Unterscheidungen nicht rechtmäßig. Es ist immer empfehlenswert, vor der Beratung zu klären, welche Leistungen die Krankenkasse bezahlt.

Die Doppler-Sonographie und der Schwellkörperinjektionstest bei der Untersuchung sind keine Kassenleistung. Dabei wird die Funktionsfähigkeit des Schwellkörpers geprüft und die Venen und Arterien im Penis werden untersucht.

Die Messung des Testosteronspiegels ist jedoch eine Kassenleistung.

Therapien

Grundsätzlich ist die Behandlung einer erektilen Dysfunktion eine Leistung, die von der Krankenkasse übernommen wird. Dabei gelten aber einige Beschränkungen.

Die psychotherapeutische Behandlung einer erektilen Dysfunktion wird übernommen.

Eine Behandlung des Testosteronmangels kann übernommen werden, wenn sie Beschwerden verursacht und der Mangel unter dem Grenzwert von 8-12 nmol/l liegt.

Verfahren wie die Schwellkörper-Autoinjektionstherapie und das medikamentöse urethrale System zur Erektion sind keine Kassenleistungen.

Die Implantation einer Penisprothese kann bezahlt werden, wenn alle anderen Versuche einer Therapie gescheitert sind. Dabei wird jeder Einzelfall genau untersucht. Diese Operation ist sehr aufwändig und der Patient muss eine Zuzahlung leisten.

Medikamente gegen erektile Dysfunktion

Seit 2004 sind Medikamente gegen erektile Dysfunktion als „Lifestyle Medikamente“ klassifiziert, das bedeutet, dass bei ihnen eine Verbesserung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Es gibt also keine Übernahme der Kosten für PDE-5-Hemmer wie Viagra, die in den Apotheken recht teuer sind.

Mechanische Hilfsmittel

Zu den mechanischen Hilfsmitteln gehören etwa Erektionsringe und Vakuumpumpen. Die Krankenkasse bezahlt diese Hilfsmittel, wenn die Therapien körperlicher Ursachen zu keiner Verbesserung geführt haben. Es gibt ein eigenes Hilfsmittelverzeichnis, in dem aufgelistet ist, welche Hilfsmittel die Krankenkasse bezahlt. In dieser Liste findet man Vakuum-Erektionssysteme, Erektionsringe und vieles mehr.

Private Krankenkassen

Bei den privaten Krankenkassen gibt es große Unterschiede, welche Kosten sie übernehmen. Das hängt vom jeweiligen Tarif und dem Vertrag des Versicherten ab. Dabei gibt es Modelle, bei denen alle Kosten übernommen werden und andere, bei denen die Therapie teilweise bezahlt wird. Manchmal gibt es eine Selbstbeteiligung des Versicherten.

Im Basistarif einer privaten Krankenkasse gelten die gleichen Leistungen wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Eine Pflicht, die Leistung zu bezahlen, besteht bei medizinisch notwendigen Behandlungen bei einer Krankheit oder nach einem Unfall. Laut einer Entscheidung des Amtsgerichts in Niedersachsen zählt die Behandlung einer erektilen Dysfunktion nicht dazu.